§ 1 Anwendungsbereich
1.1 Die vorliegenden AGB gelten für alle Leistungen und Angebote der EnSi Solutions GmbH („Anbieter“) an ihre Kunden. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
1.2 Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Anbieter ihrer Geltung im Einzelfall nicht explizit widerspricht. Eine Bezugnahme des Anbieters auf Schreiben oder E-Mails des Kunden, die mit den AGB des Kunden versehen sind, sind kein Einverständnis mit der Geltung jener AGB.
1.3 Der Anbieter hat das Recht, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft einseitig zu ändern und/oder zu ergänzen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist. Der Kunde wird bei Anpassung dieser AGB über die beabsichtigten Änderungen bzw. Ergänzungen mit angemessener Ankündigungsfrist vorab informiert. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Benachrichtigung (die „Widerspruchsfrist“), gelten die geänderten AGB als vom Kunden angenommen. Der Anbieter wird in seiner Benachrichtigung auf das Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen. Im Falle eines Widerspruchs kann der Kunde die Nutzung nach der bisherigen Fassung der AGB fortsetzen.
1.4 Treffen die Parteien von diesen AGB abweichende Vereinbarungen, so gehen diese den Regelungen der AGB vor. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform und müssen vom Anbieter explizit bestätigt werden.
1.5 Der Anbieter schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern, d.h. mit Personen, die eine selbstständige berufliche (Neben-) Tätigkeit verfolgen. Der Kunde sichert daher mit Vertragsschluss zu, dass er Unternehmer in diesem Sinne ist und den Vertrag in dieser Eigenschaft schließt.
§ 2 Leistungspflichten
2.1 Der Anbieter erbringt Beratungsdienstleistungen im Bereich Produktabsicherung, insbesondere durch Produkttests, Umweltsimulationen und mehr.
2.2 Die Inhalte sowie der Umfang der geschuldeten Leistungen werden durch das Vertragsangebot konkretisiert. In Bezug auf die Durchführung dieser Leistungen steht dem Anbieter ein Leistungsbestimmungsrecht gemäß § 315 BGB zu.
2.3 Der Kunde hat die Leistungserbringung des Anbieters durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er wird insbesondere dem Anbieter die dafür erforderlichen Informationen und Daten unentgeltlich und rechtzeitig zur Verfügung stellen. Darüber hinaus wird der Kunde die notwendigen Arbeitsmaterialien auf erstes Anfordern des Anbieters zur Verfügung stellen.
2.4 Der Anbieter ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern erbringen zu lassen.
2.5 Sollte die Verwendung von Bildmaterial im Wege der Zusammenarbeit erforderlich werden, hat der Kunde dem Anbieter sämtliche Nutzungs- und Bearbeitungsrechte daran zum Zwecke der Vertragserfüllung zur Verfügung zu stellen beziehungsweise eine jeweils hinreichende Lizenz zu organisieren.
2.6 Sofern die Parteien feststellen, dass Leistungen des Anbieters erbracht werden sollen, die über das vereinbarte Leistungsspektrum hinaus gehen, sind diese separat nach einem vom Anbieter festzulegenden Stundensatz zu vergüten. Im Zweifel gilt ein marktüblicher Stundensatz als vereinbart.
2.7 Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet der Anbieter dem Kunden nicht die Erbringung eines konkreten Erfolgs (Werks).
2.8 Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber dem Anbieter zu gewährleisten. Der Anbieter behält sich vor, jede rechtswidrige Äußerung über den Anbieter und dessen Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.
2.9 Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Zuge der Vertragsdurchführung von der jeweils anderen Partei zugehenden oder bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie vertrauliche Informationen geheim zu halten und hierüber Stillschweigen zu bewahren. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses weiter.
§ 3 Zustandekommen von Verträgen
3.1 Die Präsentation der Leistungen auf der Website, in sozialen Netzwerken, in Werbeanzeigen und Broschüren stellt kein bindendes Angebot des Anbieters auf Abschluss eines Vertrags dar.
3.2 Der Vertragsschluss zwischen Anbieter und Kunde kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.
§ 4 Abnahmebedürftige Leistungen
4.1 Soweit der Anbieter für den Kunden abnahmepflichtige Leistungen erbringt, gelten zusätzlich die nachfolgenden Punkte dieses Absatzes (4.2 bis 4.7):
4.2 Der Anbieter kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen. Der Anbieter behält sich das Recht vor, für Teilleistungen entsprechende Abschlagzahlungen zu verlangen. Änderungen werden im Rahmen von bis zu zwei Korrekturschleifen ohne Mehrvergütung vorgenommen. Etwaige Mehrleistungen sind von dem Kunden zu vergüten.
4.3 Der Anbieter kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber dem Anbieter nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt und dem Anbieter überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.
4.4 Die abzunehmende (Teil-)Leistung des Anbieters gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung des Anbieters hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.
4.5 Soweit vom Kunden Mängel festgestellt werden, ist der Anbieter berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen. Der Anbieter ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einer angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern.
4.6 Ist der Anbieter gehindert, die vereinbarten Leistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters unberührt.
4.7 Ansprüche im Hinblick auf Mängel, die bei der Abnahmeprüfung erkennbar waren, bestehen nur dann, wenn der Kunde sie im Rahmen der Abnahmeprüfung geltend macht oder sich vorbehält.
§ 5 Zahlungsbedingungen
5.1 Die vom Anbieter angegebenen und mitgeteilten Preise sind verbindlich und verstehen sich jeweils netto zzgl. Mehrwertsteuer. Die Höhe der Vergütung bestimmt sich nach der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung.
5.2 Der Anbieter stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen). Rechnungen sind, auch bei ratierlicher (monatlicher) Zahlungsweise, in ihrem Gesamtbetrag jeweils sofort ohne Abzüge nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig.
5.3 Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung.
5.4 Vorbehaltlich einer früheren Mahnung kommt der Kunde spätestens 14 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung in Verzug. Bei ratierlicher (monatlicher) Zahlungsweise gilt dies zusätzlich erst ab dem auf den jeweiligen Zahlungstermin folgenden Tag.
5.5 Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält der Anbieter sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
5.6 Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung (bei Laufzeitverträgen) mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber dem Anbieter in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Der Anbieter ist berechtigt, die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.
5.7 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
5.8 Fristen für die Leistungserbringung durch den Anbieter beginnen nicht, bevor der jeweils fällige Rechnungsbetrag beim Anbieter eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Leistungen notwendigen Daten beim Anbieter vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
§ 6 Kündigung
6.1 Der Vertrag hat die individuell (fernmündlich oder schriftlich) zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit.
6.2 Die ordentliche Kündigung von Dienstleistungsverträgen (Beratung) ist ausgeschlossen. Für die ordentliche Kündigung von Werkverträgen (z.B. die Erstellung eines Testplans) gilt § 7 dieser AGB.
6.3 Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
6.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt.
§ 7 Stornierung / Ausfallkosten
7.1 Kündigt der Kunde vor Beginn der Leistungserbringung einen Auftrag, so steht dem Anbieter eine pauschalisierte Entschädigungszahlung in Höhe von 15 % des Auftragsvolumens zu.
7.2 Macht der Anbieter eine pauschalierte Entschädigung gemäß 7.1 geltend, ist der Kunde berechtigt, die Entstehung eines geringeren oder gar keines Schadens nachzuweisen.
7.3 Der Anbieter behält sich vor, anstelle der pauschalierten Entschädigung gemäß 7.1 eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit nachgewiesen wird, dass wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Anbieter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Leistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
§ 8 Nutzungsrechte
8.1 Der Anbieter räumt dem Kunden ein ausschließliches Nutzungsecht an denen von ihm im Zusammenhang mit seinen Leistungen entstandenen, entstehenden oder hierfür von ihm erworbenen oder zu erwerbenden einfachen Nutzungsrechte ein. Davon nicht eingeschlossen ist das Bearbeitungsrecht. Dieses wird nicht übertragen.
8.2 Die Übertragung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die dem Anbieter nach dem Vertrag zustehende Vergütung vollständig und fristgemäß entrichtet hat. Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Punkt 8.1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an den Anbieter über.
8.3 Die Veröffentlichung und Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen.
§ 9 Haftung
9.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich macht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
9.2 In den Grenzen nach 10.1 haftet der Anbieter nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
9.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 10 Schlussbestimmungen
10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB einschließlich dieser Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
10.3 Erfüllungsort und Ausschließlicher Gerichtsstand sind jeweils der Sitz des Anbieters.